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   BVerwG, 24.08.1979 - IV C 3.77   

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BVerwG, 24.08.1979 - IV C 3.77 (https://dejure.org/1979,148)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1979 - IV C 3.77 (https://dejure.org/1979,148)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1979 - IV C 3.77 (https://dejure.org/1979,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Dienens" für einen landwirtschaftlichen Betrieb - Gründung eines Nebenerwerbsbetriebes durch Pachten von Ländereien - Verbindung von Landarbeiterstellen zu einem fremden Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der Landwirtschaft dienenden Vorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe; Privilegierung von Landarbeiterstellen dienenden Vorhaben; Entgegenstehen öffentlicher Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 905
  • BauR 1979, 481
  • BRS 35 Nr. 60
  • ZfBR 1979, 257
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Die demnach, wenn ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BBauG privilegiert sein soll, stets zu stellende Anforderung, daß die Zuordnung des Vorhabens zu dem die Privilegierung tragenden Zweck auf Dauer gewährleistet sein muß, folgt als Privilegierungsvoraussetzung aus der Natur der Sache: Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BBauG bedeutet Bevorzugung und damit eine Durchbrechung der Gleichbehandlung (siehe dazu für einen vergleichbaren Zusammenhang das Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [115 f.]).

    Die den Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BBauG zustehende Bevorzugung wirkt sich in ihrem grundsätzlich stärkeren Durchsetzungsvermögen gegenüber den von ihnen berührten öffentlichen Belangen aus (Urteil vom 14. März 1975 a.a.O. S. 114).

    Angesichts dessen bedarf es jeweils einer "Abwägung", d.h. eines Vergleichs der Gewichtigkeit der sich im Einzelfall gegenüberstehenden "Positionen" (vgl. dazu die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [88] und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [114 f.]).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Das Merkmal des "Dienens" ist nämlich nur erfüllt, wenn die damit vom Gesetz verlangte Zuordnung auf Dauer gewollt und gesichert ist, und zwar - sofern nicht ausnahmsweise aus dem (vorübergehenden) Zweck der baulichen Anlage eine kürzere Dauer folgt - eine Dauer grundsätzlich "für Generationen" (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [143], dort zum Tatbestandsmerkmal des "Betriebes"; vgl. ferner zur erforderlichen Zuordnung vor allem das Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346 [349]).

    Ein derartiger Schluß verbietet sich um so mehr, als bei Sachlagen der hier zu beurteilenden Art so gut wie unvorstellbar ist, daß durch die Hinzupachtung weiterer Flächen ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG privilegierter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb begründet werden kann: Bei der Prüfung, ob sich durch den Abschluß von Pachtverträgen die Sicherung dauerhafter landwirtschaftlicher Betätigung erreichen läßt, deren es für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG bedarf, ist allgemein Zurückhaltung geboten (vgl. dazu das Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [143 f.]).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Das Merkmal des "Dienens" ist nämlich nur erfüllt, wenn die damit vom Gesetz verlangte Zuordnung auf Dauer gewollt und gesichert ist, und zwar - sofern nicht ausnahmsweise aus dem (vorübergehenden) Zweck der baulichen Anlage eine kürzere Dauer folgt - eine Dauer grundsätzlich "für Generationen" (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [143], dort zum Tatbestandsmerkmal des "Betriebes"; vgl. ferner zur erforderlichen Zuordnung vor allem das Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346 [349]).

    Der Begriff des "Dienens" hat in allen Alternativen des § 35 Abs. 1 BBauG dieselbe Bedeutung (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346 [349]).

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Das Vorhaben der Klägerin berührt vor allem insofern öffentliche Belange, als ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, an der fraglichen Stelle den bestehenden Abschluß der Ortslage zu erhalten und ein weiteres Ausufern der Bebauung zu vermeiden (vgl. zu diesem öffentlichen Belang die Urteile vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140 f.] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62 S. 216 [217]).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66

    Begriffe des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" und "Splittersiedlung"

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Das Vorhaben der Klägerin berührt vor allem insofern öffentliche Belange, als ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, an der fraglichen Stelle den bestehenden Abschluß der Ortslage zu erhalten und ein weiteres Ausufern der Bebauung zu vermeiden (vgl. zu diesem öffentlichen Belang die Urteile vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140 f.] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62 S. 216 [217]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Daß auch landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen Betriebe im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG sein können, hat das Bundesverwaltungsgericht zu den vorangegangenen Fassungen des Bundesbaugesetzes mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - BVerwGE 26, 121 [124]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Angesichts dessen bedarf es jeweils einer "Abwägung", d.h. eines Vergleichs der Gewichtigkeit der sich im Einzelfall gegenüberstehenden "Positionen" (vgl. dazu die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [88] und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [114 f.]).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Diese Vorschrift stellt in ihrem Wortlaut auf das Merkmal des "Dienens" nur deshalb nicht ab, weil sie in ihren Anforderungen noch darüber hinausgeht, nämlich nur dann eingreift, wenn das Vorhaben zur Wahrnehmung des jeweils verfolgten Zwecks "erforderlich" ist (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2 f.]).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    Angesichts dessen bedarf es jeweils einer "Abwägung", d.h. eines Vergleichs der Gewichtigkeit der sich im Einzelfall gegenüberstehenden "Positionen" (vgl. dazu die Urteile vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [88] und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - BVerwGE 48, 109 [114 f.]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
    An einer solchen Zuordnung muß es allerdings nicht notwendig schon dann fehlen, wenn das zu beurteilende Vorhaben nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen soll (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 85.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148 S. 74 [75]).
  • BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62

    Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Das kann sowohl ein Vollerwerbsbetrieb als auch ein Nebenerwerbsbetrieb sein (vgl. z.B. BVerwG vom 24.8.1979 BBauR 5, 61/64; BVerwG vom 27.1.1967 a.a.O.), womit dieser Privilegierungstatbestand nicht nur für landwirtschaftliche "Vollerwerbsbetriebe" besteht, sondern in gleicher Weise auch landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben zugute kommt (vgl. z.B. BVerwG vom 27.1.1967 BRS 18 Nr. 27; BVerwG vom 24.8.1979 a.a.O.; BVerwG vom 16.5.1991 UPR 1992, 26; siehe auch vgl. BVerwG vom 10.1.1995 BRS 57 Nr. 98 zur Pferdehaltung; BVerwG vom 19.7.1994 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 301 zur Pensionspferdehaltung; ferner BVerwG vom 1.12.1992 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 316 und vom 24.6.1994 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 299 zur Schafhaltung).

    36 Da die landwirtschaftliche Privilegierung sonach voraussetzt, dass dem städtebaulich belastenden Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Au- ßenbereich eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit gegenübersteht, sind insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben an die Feststellung der Nachhaltigkeit strenge Anforderungen zu stellen (BVerwG vom 1.12.1995 Az. 4 B 271/95), d.h. für die Annahme eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kommt es in besonderer Weise darauf an, dass die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichend gewährleistet ist (vgl. BVerwG vom 24.8.1979 BRS 35 Nr. 60 = DÖV 1979, 905; BVerwG vom 11.4.1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - NVwZ 2005, 211 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; BVerwGE 77, 300 ; 68, 311 ; Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158) setzt die Beantwortung der Frage, ob öffentliche Belange einem Vorhaben entgegenstehen, eine Abwägung voraus, und zwar nicht eine planerische Abwägung, sondern eine nachvollziehende Abwägung zwischen dem jeweils berührten öffentlichen Belang und dem Interesse des Antragstellers an der Verwirklichung des Vorhabens.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Ob sie sich im Einzelfall durchsetzen, ist eine Frage ihres jeweiligen Gewichts und der Abwägung mit dem Vorhaben, dessen aufgrund der gesetzlichen Privilegierung gesteigertes Durchsetzungsvermögen dabei gebührend in Rechnung zu stellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158 m.w.Nachw.).
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